Angebot

Saalburgstr. 38 in 60389 Frankfurt / Main und
Rotlintstr.81 in 60385 Frankfurt / Main

Die Räumlichkeiten des Hortes Räuberhöhle befinden sich eigentlich in der Rotlintstrasse 81 in Frankfurt. Es handelt sich um Erdgeschossräume mit einer kleinen Hofnutzung. Im Sommer 2025 ist die Einrichtung in die Saalburgstrasse 38 umgezogen, da wir die Einrichtung in der Rotlintstrasse 81 technisch auf den neuesten Stand bringen. Darüber hinaus wird die Einrichtung komplett renoviert und mit neuem Inventar bestückt.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden beide Adressen von der Kindergruppe genutzt, für Essen und Hausaufgaben und als Bewegungsräume.

In geringer Laufentfernung stehen drei ruhige öffentlicher Spielplätze und der Abenteuerspielpatz Günthersburgpark zur Verfügung.

Der Träger Kindergesellschaft Bockenheim gGmbH übernimmt die bestehende Einrichtung zum 01.07.2025. Es werden 23 Plätze für Kinder der ersten bis vierten Klasse angeboten.

Öffnungszeiten sind:
von 11.30 Uhr bis 17:00 Uhr, in den Ferien sind die Betreuungszeiten von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Menge der Schließtage werden vom Land Hessen festgelegt.

Die Besucher des Hortes sind zwischen sechs und zwölf Jahre alt. Der Tagesablauf des Hortes ist durch das Mittagessen und das gemeinsame Erledigen der Hausaufgaben strukturiert. Die restliche Zeit wird mit freiem Spielen oder Projekten der Kinder verbracht. Es werden Bewegungsförderung und musikalische Projekte angeboten.

In den Schulferien wird den Kindern ein gemeinsames Frühstück bereit gestellt. Gemeinsam mit den Kindern planen die pädagogischen Fachkräfte ein abwechslungsreiches sowie den Jahreszeiten und Wünschen der Kinder entsprechendes Ferienprogramm. An allen Besuchen und Aktionen können die Kinder ohne Mehrkosten teilnehmen. 

Die Ziele unserer Arbeit lauten: Bildung, Beziehung, Erziehung und Inklusion, die dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren, den Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main, dem hessischen Kinderförderungsgesetz und dem SGB VIII Kinder und Jugendhilfe. (Sozialgesetzbuch) zugrunde liegen.

Grundsätzlich versteht sich der Hort als eine „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“. Hierbei wird die Rolle als eine familienunterstützende und ergänzende Einrichtung eingenommen, in dem sich die Kinder individuell entwickeln und entfalten können.

Die Kinder sind ebenfalls eingeladen, an einem Schnupper-Termin den Hort zu erkunden. Für die Aufnahme eines Kindes orientieren wir uns an den Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main, wir berücksichtigen bei der Gruppenzusammenstellung pädagogische und soziale Kriterien. Die Platzvergabe erfolgt über das kindernet Frankfurt.

Die Elternentgelte des Hortes richten sich nach der derzeit geltenden Entgeltregelung der Stadt Frankfurt am Main.

Verträge werden nach der geltenden Stufenfestsetzung abgeschlossen.

Anträge auf Kostenübernahme können beim Sozialrathaus bzw. beim Jobcenter gestellt werden.